Terminabsagen ist Patientenpflicht
30/April/2007/08:08 Abgelegt in:Wirtschaft
Neben seinen Rechten hat jeder Patient auch Pflichten. dazu gehört beispielsweise Termine beim Arzt, Zahnarzt, Physiotherapeuten oder Psychotherapeuten rechtzeitig abzusagen, wenn sie nicht wahrgenommen werden können.
Dies gilt insbesondere dann, wenn der Therapeut den Termin für einen Patienten freigehalten hat und ihn nicht mit einem anderen Patienten besetzen kann. Dies ist etwa der Fall, wenn es sich um eine Sitzung beim Psychotherapeuten handelt oder um einen mehrstündigen Eingriff beim Zahnarzt.
Anderenfalls können die Ärzte ihren Patienten die so genannten Ausfallkosten in Rechnung stellen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn der Therapeut den Termin für einen Patienten freigehalten hat und ihn nicht mit einem anderen Patienten besetzen kann. Dies ist etwa der Fall, wenn es sich um eine Sitzung beim Psychotherapeuten handelt oder um einen mehrstündigen Eingriff beim Zahnarzt.
Anderenfalls können die Ärzte ihren Patienten die so genannten Ausfallkosten in Rechnung stellen.
Haus- oder Fachärzte, die ein volles Wartezimmer haben, fallen nicht unter diese Regelung. Einige Psychotherapeuten verlangen mittlerweile von ihren Patienten ein Formular zu unterschreiben, in dem sie sich einverstanden erklären, die Sitzungsgebühren zu bezahlen, auch wenn sie RECHTZEITIG den Termin absagen.
Dies dürfte nach Angaben der Bundeszentrale Verbraucherberatung von der Rechtsprechung nicht gedeckt sein. Es wird daher empfohlen, ein solches Formular nicht zu unterschreiben und sich gegebenenfalls nach einem anderen Therapeuten umzusehen.
Ein rechtzeitiges Absagen des Termins hat in der Regel MINDESTENS 24 Stunden vorher zu erfolgen. Ausnahmen davon sind unvorhergesehene Ereignisse, die eine Terminwahrnehmung verhindern, beispielsweise ein Unfall oder ähnliches. Quelle: yahoo news 26.04.2007 14:11 Uhr
Dies dürfte nach Angaben der Bundeszentrale Verbraucherberatung von der Rechtsprechung nicht gedeckt sein. Es wird daher empfohlen, ein solches Formular nicht zu unterschreiben und sich gegebenenfalls nach einem anderen Therapeuten umzusehen.
Ein rechtzeitiges Absagen des Termins hat in der Regel MINDESTENS 24 Stunden vorher zu erfolgen. Ausnahmen davon sind unvorhergesehene Ereignisse, die eine Terminwahrnehmung verhindern, beispielsweise ein Unfall oder ähnliches. Quelle: yahoo news 26.04.2007 14:11 Uhr