Wer zahlt für Alternativverfahren?
08/April/2008/06:39 Abgelegt in:Allergien
Ein 2003 geborener Junge war über die Eltern privat krankenversichert. Schon als Baby litt er an schwerer atopischer Dermatitis und war allergisch gegen Milcheiweiß. Deshalb ernährten ihn die Eltern mit der Aminosäurenahrung Neocate. Außerdem wurde das Kind akupunktiert.
Die private Krankenversicherung weigerte sich, diese Kosten zu erstatten. Daraufhin klagte der Vater und setzte sich beim Amtsgericht Stuttgart durch.
Die private Krankenversicherung weigerte sich, diese Kosten zu erstatten. Daraufhin klagte der Vater und setzte sich beim Amtsgericht Stuttgart durch.
Der Schulmedizin sei keine Therapie bekannt, die Neurodermitis wirklich heilen könne, so der Amtsrichter. Bei dem Kind habe man es mit allen gängigen Behandlungen versucht, ohne die Beschwerden bessern zu können. Angesichts dieser Situation sei die Akupunktur medizinisch notwendig, weil sie den Juckreiz lindere. Auch die Kosten für Neocate müsse die Krankenversicherung erstatten, obwohl sie es als Nahrungsmittel einstufe. Wenn Blutuntersuchungen die Unverträglichkeit von Milcheiweiß zeigten, sei es nicht möglich, auf gängigen Ersatz für die Flaschennahrung auszuweichen. Unter diesen Umständen sei Aminosäurenahrung als Arzneimittel anzusehen. Ein Urteil für eine abendfüllende Diskussion! gri Amtsgericht Stuttgart, 16 C 4823/05, Quelle: Allergo J 2008;17