Eine Zeckenimpfung kann unerwünschte Folgen haben
02/Juli/2007/18:56 Abgelegt in:Impfen
Lässt sich eine Frau - wie schon zuvor der Rest ihrer vierköpfigen Familie - gegen Zeckenstiche impfen, weil sie in Tschechien an einem Karatelehrgang teilnehmen will, dessen Übungen auch im Freien abgehandelt werden, so kann sie von ihrem Arzt keinen Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern, weil er sie über die möglichen Folgen einer solchen Impfung nicht aufgeklärt habe (hier hatte sie eine entzündliche Reaktion des Gehirns sowie Nervenentzündungen davongetragen). Quelle: Wirtschaftsmagazin für den Hautarzt, 12. Jahrgang, Nr. 6, Juni 2007
Das Brandenburgische Oberlandesgericht nahm es ihr nicht ab, dass sie gegebenenfalls eine Creme oder Sprays verwendet hätte. "bei der Durchführung von Kampfsport im Gras in einem zeckengefährdeten Gebiet ist es nicht nachvollziehbar, dass die Frau, die diese Situation gerade als Anlass für ihren Termin beim Arzt angab, sich auf die Anwendung einer Creme oder eines Sprays beschränkt hätte". Ihre Ansprüche an den Arzt wurden zurückgewiesen.